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   BGH, 30.11.1982 - VI ZB 10/82   

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BGH, 30.11.1982 - VI ZB 10/82 (https://dejure.org/1982,6938)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1982 - VI ZB 10/82 (https://dejure.org/1982,6938)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1982 - VI ZB 10/82 (https://dejure.org/1982,6938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pkh - Nachweis des Unvermögens - Anforderung

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.1977 - III ZB 3/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 30.11.1982 - VI ZB 10/82
    Es kann dahingestellt bleiben, ob schon darin ein Verschulden des Beklagten selbst liegt, daß er in Kenntnis des gegen ihn ergangenen Urteils, das ihm nach seinem eigenen Vortrag mit Schreiben seines Prozeßbevollmächtigten vom 27. Oktober 1981, also vor seiner Abreise in den Irak, zuging, für die Zeit seiner Abwesenheit keinen Bevollmächtigten (z.B. seine Ehefrau) zur Wahrnehmung seiner Vermögensinteressen bestellt hatte, wie die Rechtsprechung es in der Regel vor Antritt eines längeren Auslandsaufenthaltes fordert, wenn eine Rechtsmittelfrist läuft (BGH Beschl. v. 10. Februar 1977 - III ZB 3/76 = VersR 1977, 433).
  • BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86

    Zulässigkeit einer Berufung hinsichtlich Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die versäumte Prozeßhandlung angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Verneinung der Bedürftigkeit rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101; VersR 1978, 824; Senatsbeschluß VersR 1981, 854; BGH VersR 1983, 241).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101; VersR 1978, 824; 1981, 854; 1983, 241 u.a.).
  • BGH, 27.05.1987 - Vb ZB 102/86

    PKH - Prozeßkostenhilfe - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzung - Berufung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die versäumte Prozeßhandlung angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Verneinung der Bedürftigkeit rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99 (101) = VersR 58, 31; BGH VersR 1978, 824; 1981, 854; 1983, 241).
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